Bohrpfähle/Pfahlgründungen kommen dort zum Einsatz, wo ein Bauwerk auf nicht tragfähigen Baugrund errichtet werden soll. Hierzu werden Bohrungen (durch die nicht tragfähigen Bodenschichten) bis in den tragfähigen Bereich abgeteuft. In diese Bohrung werden die Bewehrung und danach der Beton eingebracht. Die so hergestellten Gründungspfähle tragen die Lasten aus dem Bauwerk in die tragfähigen Bodenschichten über Mantelreibung und Spitzendruck ab. Die Bemessung der Pfähle erfolgt nach DIN EN 1054, wobei hier nach innerer und äußerer Tragfähigkeit unterschieden wird. Die innere Tragfähigkeit ist maßgebend für die Bewehrung und den Beton. Die äußere Tragfähigkeit charakterisiert die Tragfähigkeit über die Mantelreibung und den Spitzendruck des Pfahls in Abhängigkeit von den Bodenkennwerten.
Ausrüstung/Technik
- Drehbohranlage BG 7 V
- Drehbohranlage BG 9 V
- Drehbohranlage BG 15 H
Leistung/Dimensionen
- DN 620 mm
- DN 880 mm
- DN 1020 mm
- DN 1220 mm
- DN 500 mm Teilverdränger (TV)
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